Radlaufglocke (Sturmglocke)

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Radlaufglocke (Sturmglocke)

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Bei der Radlaufglocke wird das Läutwerk ähnlich dem Fahrraddynamo durch die Bewegung des Rades angetrieben, die Klingel selbst per Bowdenzug oder Schnur betätigt. Sie erzeugt ein lautes und stetiges Klingeln, ähnlich dem einer Straßenbahn. Die Radlaufglocke wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 wegen der damit verbundenen „Lärmbelästigung“ verboten. Angesichts des schon damals üblichen Lärmpegels im Straßenverkehr wurde dieses Verbot von Radfahrern wiederholt kritisiert, da sich der Radler nur mit einer solchen Klingel gegenüber dem Autofahrer hörbar machen könne und die Lautstärke einer für Kfz vorgeschriebenen Hupe diejenige einer Sturmklingel ohnehin bei weitem übertreffe. 1985 setzte ein Münchner Radfahrer mit dieser Begründung gerichtlich eine individuelle Sondergenehmigung für Sturmklingel und helle Fahrradbeleuchtung durch. Bei Stillstand des Fahrrades kann die Radlaufglocke im Gegensatz zur Fahrradklingel nicht benutzt werden.http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradklingel#Radlaufglocke
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Technische Daten

Hersteller: M-WAVE

Material: Stahl

Farbe: verchromt

Gewicht: 290 g

Besonderheiten: nach dt. STVZO unzulässig

Merkmal: Bedienung durch Lenkerschalter, helltönende Metallglocke

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